AGB Auftraggeber

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

1 - Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Ärzten und sonstigem medizinischem Personal (im Folgenden zusammenfassend als „Flugärzte“ bezeichnet) zum Einsatz für Repatriierungen und der Begleitung von medizinischen Spezialtransporten. Die Flugarztbörse vermittelt an ihre Auftraggeber (Assekuradeure, Assistance Services, Luftfahrtunternehmen u.a.) entsprechend qualifizierte Ärzte, deren jeweilige Qualifikation zuvor von der Flugarztbörse fachlich geprüft wird. Für die Vermittlung eines Flugarztes zu einem Einsatz erhält die Flugarztbörse vom Auftraggeber eine Vergütung auf der Grundlage dieses Vertrages.

2 - Vermittlungsleistung der Flugarztbörse
Die Flugarztbörse rekrutiert Ärzte, die für einen Einsatz qualifiziert und an einem Einsatz als Flugarzt interessiert sind. Die Ärzte werden von der Flugarztbörse im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation eingehend überprüft. Es werden nur Ärzte mit entsprechender fachlicher Qualifikation vermittelt. Um eine bestmögliche Auswahl zu treffen, teilt der Auftraggeber der Flugarztbörse mit, für welchen Einsatz, Einsatzzeitraum und Einsatzgebiet er einen Arzt benötigt, und übermittelt seine weitergehenden Wünsche bzw. die für ihn wichtigen Aspekte, damit diese bei der Auswahl des Flugarztes berücksichtigt werden sollen. Der Auftraggeber teilt der Flugarztbörse zugleich mit, welche Vergütung für den Flugarzt zu erwarten ist. Auf dieser Grundlage wählt die Flugarztbörse einen oder mehrere in Betracht kommende Ärzte aus, die den Wünschen des Auftraggebers bestmöglich entsprechen, und stellt diese dem Auftraggeber vor.

3 - Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Flugarztbörse
Auftraggeber und Flugärzte können ihre vertraglichen Beziehungen frei gestalten. Die Flugarztbörse ist in die vertragliche Gestaltung zwischen Arzt bzw. medizinischem Personal und Auftraggeber nicht involviert.

4 -Informationsverwendung
Auftraggeber bzw. Vertragspartner der Flugarztbörse willigen ein, dass die Flugarztbörse von vermittelten Flugärzten geliefertes Fotomaterial dauerhaft zur Webseiten Gestaltung oder zu Werbezwecken verwenden darf. Fotomaterial beinhaltet insbesondere Fotos von Flugzeugen, des Cockpits und von Besatzungsmitgliedern einschließlich Flugärzten, Paramedics und Nurses. Das Fotomaterial darf zusätzlich für Vorträge der Flugarztbörse und ihrer Stellvertreter sowie auf Veranstaltungen der Flugarztbörse genutzt werden. Die Flugarztbörse ist berechtigt, das Foto- und Vortragsmaterial in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und in allen Sprachen, vollständig oder in Teilen einzeln oder zusammen zu reproduzieren, insbesondere es auf analogen oder digitalen Medien aller Art zu vervielfältigen, es in Datenbanken und in Datennetzen zur Anzeige, zum Abruf und zur Speicherung auf beliebigen stationären oder portablen Endgeräten (zur Text-, Audio-, Video- und interaktiven Wiedergabe, auch mit Computerfunktion) vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen, zu übertragen, anzuzeigen, zu übermitteln oder auf sonstige Weise wiederzugeben, einschließlich in Suchmaschinen und zur interaktiven und Multimedia-Nutzung. Im Rahmen solcher Nutzungen in elektronischer Form ist es der Flugarztbörse gestattet, das Foto- und Vortragsmaterial an das jeweilige Format anzupassen und durch Verlinkung (z.B. Frames oder Inline-Links) oder anderweitig zu verbinden. Design/Umsetzung Website und verantwortlich für die Gestaltung der Flugarztbörsen Internetseite (Mediengestalter): Lemiskos S.A., 53rd E Street, Urbanizacion Marbella, Panama, Republic of Panama. 

5 - Besondere Serviceleistungen der Flugarztbörse
Die Flugarztbörse bietet dem Auftraggeber als gesondere Serviceleistung an, bei den Vertragsabschlüssen mit Flugärzten im Hinblick auf medizinisch fachliche Aspekte beratend zur Seite zu stehen. Ferner kann die Flugarztbörse auf Wunsch des Auftraggebers gegen gesonderte Vergütung die organisatorische Vorbereitung des Flugarztes für den Einsatz übernehmen.

6 - Haftpflichtversicherung der Flugärzte
Die Flugärzte und das vermittelte medizinische Personal üben ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung aus. Die Flugarztbörse weist darauf hin, dass der Einsatz der Flugärzte über eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern ist. Die Flugarztbörse ist jederzeit bereit, bei der Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes für die Tätigkeit des Flugarztes behilflich zu sein. Die Flugarztbörse bietet selbst keine ärztlichen Leistungen an und übernimmt daher auch keine Haftung für die Leistungen der Flugärzte bzw. des medizinischen Personals.

7 - Vergütung der Flugarztbörse
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Arztes erhält die Flugarztbörse vom Auftraggeber eine Provision. Die Provision wird individuell für jede Vermittlung festgelegt. Die Flugarztbörse teilt dem Auftraggeber zusammen mit dem jeweiligen Vorschlag eines Flugarztes zugleich die Provision mit, die im Falle einer erfolgreichen Vermittlung dieses Flugarztes fällig wird. Die Provisionshöhe wird unter Berücksichtigung der Einsatzdauer und der Vergütung des Flugsarztes sowie der Dringlichkeit des Auftrags festgelegt und kann individuell verhandelt werden. Der Kontakt zwischen Flugarzt und Auftraggeber wird hergestellt, sobald eine abschließende Einigung über die Provisionshöhe erfolgt ist. Wird der Arzt bzw. das medizinische Personal seit der ersten Vermittlung durch die Flugarztbörse weitere Male für den Auftraggeber tätig, so erhält die Flugarztbörse für jeden weiteren Einsatz des Flugarztes beim Auftraggeber eine Folgeprovision vom Auftraggeber, unabhängig davon, ob die Flugarztbörse am Zustandekommen der Folgeverträge zwischen Flugarzt und Auftraggeber unmittelbar beteiligt war (Folgeprovisionsbetrag). Die Flugarztbörse bleibt berechtigt, zugleich mit den Flugärzten Provisionsvereinbarungen abzuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der Flugarztbörse vermittelten Flugärzte nicht selbst an Dritte weiter zu vermitteln. Tut er dies dennoch, so entsteht zugunsten der Flugarztbörse jeweils ein Provisionsanspruch, der sich entsprechend der hier festgelegten Berechnung für Folgeprovisionsansprüche bestimmt.

8 - Haftung für die Flugärzte
Die Flugarztbörse ist ausschließlich für die Vermittlung der Ärzte und das medizinische Personal tätig. Die Flugarztbörse trägt die Verantwortung für die Auswahl und Überprüfung der Qualifikation der Flugärzte. Eine weitergehende Verantwortung trifft die Flugarztbörse nicht. Die Flugarztbörse schließt ihre Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben Körper, Gesundheit und sonstigen Schadensfällen aus. Für die Tätigkeit des Arztes beim Auftraggeber haftet die Flugarztbörse nicht, da die Flugarztbörse in dieses Vertragsverhältnis nicht einbezogen ist, und der Flugarzt bzw. das medizinische Personal seine Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, die auch gesondert durch entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert werde muss.

9 - Verhinderung des Flugarztes
Sollte ein Flugarzt, der sich gegenüber dem Auftraggeber bereits verbindlich zu einem Einsatz verpflichtet hat - gleich aus welchen Gründen - nicht zu dem vereinbarten Einsatz antreten, so wird die Flugarztbörse alle ihr möglichen Anstrengungen unternehmen, um dem Auftraggeber kurzfristig einen Ersatzarzt zu vermitteln. Eine Garantie für die Beschaffung eines Ersatzarztes oder eine Haftung für den Ausfall eines Flugarztes wird hierdurch allerdings nicht übernommen. In Fällen, in denen ein Flugsarzt ungeachtet einer verbindlichen Zusage schuldhaft nicht seinem Einsatz beim Auftraggeber antritt, steht die Flugarztbörse dem Auftraggeber bei der Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche zur Seite.

10 - Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten von der Flugarztbörse elektronisch gespeichert und in dem Wartungssystem der Flugarztbörse eingestellt werden. Die von der Flugarztbörse empfangenen Daten werden zum Zweck der Vermittlung von Flugarztpersonal verwendet und nur zum Zweck der Vermittlung an Dritte (interessierte Ärzte) weiter gegeben. Auf Verlangen des Auftraggebers werden die Daten gelöscht.

© Flugarztbörse 2018