AGB Ärzte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärzte

1 – Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von medizinischem Personal zur Repatriierung und der Begleitung von medizinischen Spezialtransporten. Die Flugarztbörse vermittelt an ihre Auftraggeber (Luftfahrtunternehmen, Assistance Services, Assekuradeure u.a.) entsprechend qualifizierte Ärzte, deren jeweilige Qualifikation zuvor von der Flugarztbörse fachlich geprüft wird. Für die Vermittlung zu einem Einsatz erhält die Flugarztbörse eine Provision.

2 - Vermittlungsleistung der Flugärzte
Die Flugarztbörse rekrutiert Ärzte und medizinisches Personal, die für einen Einsatz qualifiziert und an einem Einsatz interessiert sind. Das medizinische Personal wird von der Flugarztbörse im Hinblick auf die fachliche Qualifikation eingehend überprüft. Es wird nur Personal mit entsprechender fachlicher Qualifikation vermittelt. Um eine bestmögliche Auswahl zu treffen, teilt der Auftraggeber der Flugarztbörse mit, für welchen Einsatz, Einsatzzeitraum und Einsatzgebiet er welches medizinische Personal benötigt, und übermittelt seine weitergehenden Wünsche bzw. die für ihn wichtigen Aspekte, damit diese bei der Auswahl berücksichtigt werden können. Der Auftraggeber teilt der Flugarztbörse zugleich mit, welche Vergütung für den Flugarzt bzw. das flugmedizinische Personal erwarten ist. Auf dieser Grundlage wählt die Flugarztbörse einen oder mehrere in Betracht kommende Ärzte aus, die den Wünschen des Auftraggebers bestmöglich entsprechen, und stellt diese dem Auftraggeber vor.

3 - Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Flugarzt
Auftraggeber und Arzt können ihre vertraglichen Beziehungen frei gestalten. Die Flugarztbörse ist in dieses Vertragsverhältnis nicht involviert. Das medizinische Personal wird die Flugarztbörse von dem erfolgten Vertragsschluss mit dem Auftraggeber informieren und den geschlossenen Vertrag zur Kenntnis in Kopie mailen.

4 - Informationsverwendung
Registrierte Nutzer der Flugarztbörse willigen ein, dass die Flugarztbörse zugesandtes Foto- und Vortragsmaterial dauerhaft zu Zwecken der eigenen Webseiten Gestaltung oder zu Werbezwecken verwenden darf. Fotomaterial beinhaltet insbesondere Fotos von Flugzeugen und des Cockpits sowie Fotos von Besatzungsmitgliedern einschließlich Flugärzten, Paramedics und Nurses. Das Fotomaterial darf zusätzlich für Vorträge der Flugarztbörse und ihrer Stellvertreter sowie auf Veranstaltungen der Flugarztbörse genutzt werden. Durch die Flugarztbörse vermittelte Flugärzte dürfen auf und von den Flugzeugen, vom Cockpit und den Besatzungsmitgliedern Fotomaterial anfertigen und der Flugarztbörse zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Die Flugarztbörse ist berechtigt, das Foto- und Vortragsmaterial in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten und in allen Sprachen, vollständig oder in Teilen einzeln oder zusammen zu reproduzieren, insbesondere es auf analogen oder digitalen Medien aller Art zu vervielfältigen, es in Datenbanken und in Datennetzen zur Anzeige, zum Abruf und zur Speicherung auf beliebigen stationären oder portablen Endgeräten (zur Text-, Audio-, Video- und interaktiven Wiedergabe, auch mit Computerfunktion) vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen, zu übertragen, anzuzeigen, zu übermitteln oder auf sonstige Weise wiederzugeben, einschließlich in Suchmaschinen und zur interaktiven und Multimedia-Nutzung. Im Rahmen solcher Nutzungen in elektronischer Form ist es der Flugarztbörse gestattet, das Foto- und Vortragsmaterial an das jeweilige Format anzupassen und durch Verlinkung (z.B. Frames oder Inline-Links) oder anderweitig zu verbinden. Design/Umsetzung Website und verantwortlich für die Gestaltung der Flugarztbörsen Internetseite (Mediengestalter): Lemiskos S.A., 53rd E Street, Urbanizacion Marbella, Panama, Republic of Panama. 

5 - Haftpflichtversicherung des medizinischen Personals
Die Flugärzte, Paramedics und Nurses (mithin das vermittelte medizinische Personal) üben ihre ärztliche Tätigkeit in eigener Verantwortung aus. Der Einsatz der Flugärzte ist über eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Die Flugarztbörse ist jederzeit bereit, bei der Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes behilflich zu sein.

6 - Vergütung der Flugarztbörse
Für die erfolgreiche Vermittlung erhält die Flugarztbörse vom medizinischen Personal eine Provision pro Einsatz. Die Provision wird individuell für jede Vermittlung festgelegt. Die Provision wird nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fällig. Die Provision entfällt auch für Folgeeinsätze, an denen die Flugarztbörse nach der Erstvermittlung nicht unmittelbar beteiligt ist.

7 - Haftung für die Flugärzte
Die Flugarztbörse ist ausschließlich für die Vermittlung des medizinischen Personals tätig. Die Flugarztbörse trägt die Verantwortung für die Auswahl und Überprüfung der medizinischen Qualifikation. Eine weitergehende Verantwortung trifft die Flugarztbörse nicht. Die Flugarztbörse schließt ihre Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung von Leben Körper, Gesundheit und sonstigen Schadensfällen aus. Für die Tätigkeit des medizinischen Personals haftet die Flugarztbörse nicht, da die Flugarztbörse in dieses Vertragsverhältnis nicht einbezogen ist, und der Flugarzt bzw. das medizinische Personal seine Leistungen in eigener Verantwortung erbringen, die auch gesondert durch entsprechenden Versicherungsschutz abgesichert werden muss.

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