AGB Ärztefortbildungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ärztefortbildungen

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die angebotenen Reisen und Ärztefortbildungen werden von der Cortez Europe GmbH durchgeführt. Die Schiffsarztbörse ist nicht Reiseveranstalter, sondern Reisevermittler.

1.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen, sowie diese Reisebedingungen.

1.3 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen oder online Reisebestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch die Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. Die  Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.

1.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5 Die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH räumt den Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein, das zeitlich begrenzt und abhängig von der Art des vereinbarten Preises ist.

  • Geht der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH eine erstmalige Buchungsbestätigung bis zum 43. Tag vor Abfahrt dem Kunden zu, besteht ein 7-tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht; ab dem 42. Tag besteht ein 3-tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht.
  • Nach Ablauf der genannten Fristen gelten die Stornobedingungen in Ziffer 4.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Cortez Europe GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1. Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die die Schiffsarztbörse und die Cortez Europe GmbH sich ausdrücklich vorbehalten.

3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen für den Reisenden zumutbar sind.

Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten und für Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Außerdem dürfen sie den Charakter der Reise nicht verändern. In diesem Rahmen sind Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet, gestattet.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH schriftlich oder online zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Soweit das kostenfreie Rücktrittsrecht nach Ziffer 1.5 nicht eingreift, kann die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH zu vertreten sind oder soweit am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe nicht außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH ersparten Aufwendungen. Die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr bis:

- zum 50. Tag vor Abfahrt 20% des Reisepreises
- vom 49. Tag bis 30. Tag vor Abfahrt 30% des Reisepreises
- vom 29. Tag bis 22. Tag vor Abfahrt 35% des Reisepreises
- vom 21. Tag bis 15. Tag vor Abfahrt 60% des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Abfahrt 80% des Reisepreises
- Bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung 100% des Reisepreises

4.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen wir Bearbeitungsgebühren von € 100,- (zuzüglich etwaiger von Dritten - insbesondere von Fluggesellschaften - erhobener Gebühren).

5. Umbuchungen

5.1 Wenn ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Ansonsten sind Umbuchungen allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen sechs Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchungen können nur bis 50 Tage vor Abfahrt vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Im Gegensatz dazu sind Änderungen, die sich nur auf einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotel oder Flug) beziehen, sowie reine Namenskorrekturen, die keine Änderung der Person darstellen, zu jedem Zeitpunkt vor Reiseantritt möglich. Namenskorrekturen sind kostenfrei, von Dritten erhobene Gebühren (z. B. von Fluggesellschaften) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Die Schiffsarztbörse bzw. die Cortez Europe GmbH können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:
- der Reisende eine ihm bekannte Reiseuntauglichkeit vor Reisebeginn nicht mitgeteilt hat
- sein Alter wissentlich falsch angegeben hat
- nach dem Urteil des Kapitäns bzw. des Schiffsarztes wegen Krankheit, Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig ist;
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist
- die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von der Schiffsarztbörse bzw. der Cortez Europe GmbH bzw. der Schiffsleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
- mit falschen Angaben gebucht hat
- zum Reiseantritt unpünktlich erscheint oder nicht die notwendigen Reisevorschriften erfüllt bzw. nicht die notwendigen Reisepapiere mit sich führt, sodass die Gefahr besteht, dass andere Passagiere das Schiff nicht zum Landgang verlassen dürfen.

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