Transport mit oder ohne Arztbegleitung?

Arztbegleiteter Patienten Rücktransport

Grundsätzlich ist zu entscheiden, ob die Rückholung des Patienten nur in Arztbegleitung erfolgen kann, oder ob medizinisch qualifiziertes Assistenzpersonal ausreichend ist. Daneben muss der Assitance Mediziner entscheiden, ob der Patient in Arztbegleitung zum Flughafen gebracht werden muss und wie der Patient nach der Landung in das Krankenhaus transportiert werden soll (bed-to-bed) Service.

Patienten, die selbsständig ihrem Flugzeugsitz erreichen und zur Toilette gehen können, benötigen keinen Ambulanz Flug und, abhängig von der Schwere der Verletzung oder der Erkrankung auch keine Arztbegleitung. Die Betroffenen können zumeist im Linienflug nach Hause fliegen und dabei von nichtärztlichem medizinisch qualifiziertem Personal (Paramedic, Nurse oder Medizinstudenten/innen) begleitet werden.
Je nach Zustand des Patienten, Sitzplatz Angebot und vor allem der Flugdauer kann die Patientenrückholung in der Economy, Businness oder First Class durchgeführt werden. Meistens wird die Business Class gewählt, da sie dem Patienten ein ausreichendes Beinfreiheit und eine fas waagrecht liegende Weise auf weiten Teilen des Flugs ermöglicht. Zudem ist bei bestehende Vorerkrankung oder nach Bagatelltrauma ist das erhöhte Thromembolierisiko in der Business- und First-Class signifikant reduziert.

Bereits beim Hinflug sollte auch auf die Schonung der medizinische Crew gedacht werden, Gabelflüge (Hinflug Economy und Business auf dem Rückflug vermieden werden). Ebenfalls sollte auf ausreichende Ruhezeit am Einsatzort, gerade bei Zeitverschiebung, geachtet werden.

Krankentransporte mit Linienflugzeugen müssen bei der Fluggeselschaft bdei der Buchung angezeigt werden und führen zur Versendung eines Fragebogens medizinischen Fragebogens (MEDA und ME-DIF), in dem über Art der Erkrankung, die Patientenzustand, typische Symptome und mögliche Komplikationen Auskunft gegeben wird.

Die Ailine kann so eine Einschätzung treffen, auf welche Art der Patient transportiert werden kann. Die Fuggesellschaft kann bei zu großer erwarteter Gefährdung oder möglicher Belästigung anderer Passagiere durch die Erkrankung oder bei voraussichtlichen Störung des Betriebs Krankentransporte ablehnen oder nur unter weiteren Auflagen zulassen (zum Beispiel notwendiger Sitzplatz-Upgrade fpr Patinet und Begleitung).

Der Transfer vom Check-in zum Gate und anschließend zum Flugzeug muss vorher angemeldet und vorher geplant werden. Bei nicht gefähigen Patienten gibt es folgende Einstufungen:

  • WCHR = Fluggast kann Treppen beim Boarding steigen
  • WCHS = Fluggast kann Treppen nicht steigen, benötigt aber an Bord keine Hilfe
  • WCHC = Patient ist gehunfähig, benötigt Hilfestellung bis zum Sitz an Bord

Patienten, die nicht auf einem normalen Sitz betreut werden können, benötigen mehr Vorlauf und organisatorischen sowie logistischen Aufwand. Der Krankentransport erfordert dann einen Stretcher mit dem korrspondiereem Stretcher Personal, der den Patient zum Flugzeugsitz bringt.

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