Das Einmaleins der Repatriierung - Teil 2

Indikationsstellung

Die richtige Indikation zur notwendigen Repatriierung beinhaltet medizinische, logistische, wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Aspekte. Die medizinische Indikationsstellung ist die hoheitliche Aufgabe des Arztes. Dabei ist ein Zusammenspiel von behandelndem Arzt vor Ort beim Patienten und organisierendem Arzt des Auftraggebers, der Versicherung oder des Luftunternehmens notwendig.
Oftmals ist dabei ein so genannter Assistance Mediziner eingeschaltet. Neben der grundsätzlichen Frage, ob die Repatriierung medizinisch indiziert ist sind die geeigneten Transportmodalitäten, das Zeitfenster, das Transportmittel und weitere Begleitumständen abzuklären. Nach der ersten initialen Alarmierung durch den Patienten oder den Angehörigen findet ein Arzt-zu -Arztgespräch statt, bei dem die Kriterien für eine Repatriierung diskutiert und abgewogen werden. Die Entscheidung zur Repatriierung kann mitunter trotz eindeutige Patientenwunsch scheutern, wenn eine Repatriierung an der mangelnden Vorbereitung des Arztes vor Ort, vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern ausbleibt.

Medizinisch besteht eine Indikation immer dann, wenn der Patient am Heimatort oder einem sicheren Land signifikant besser versorgt werden kann. Dabei sind Punkte wie eine suffiziente Therapie, qualifiziertes medizinisches Personal, eine angemessene Medikamenten- und Geräteausstattung sowie die hygienischen Verhältnisse, das Rehabilitationspotenzial und relevante Sprachbarrieren zu berücksichtigen. Bei medizinischer Indikation hängt die Art der Repatriierung auch zum Teil von dem vereinbarten Versicherungsumfang ab. Bei Abschluss von Rückholversicherungsverträgen oder Mitgliedschaften in Luftrettungsorganisationen ist daher entscheidend, wie die medizinische Indikation für eine Repatriierung definiert ist.

Aus versicherungswirtschaftlicher Sicht ist die vermutete Liegedauer für die Entscheidung einer Repatriierung zu beachten, denn handelt es sich nicht um eine schwere intensivmedizinpflichtige Erkrankung oder Verletzung, die sofort oder zeitnah im Heimatland oder einem Drittstaat therapiert werden muss, ist eine vermutete Liegedauer länger als 14 Tage teurter als die Repatriierung nach Hause.

Bürger des Heimatlandes sind krankenversichert, wobei die Versorgung im Ausland oftmals die Therapiekosten im Heimatland übersteigen. Gegen eine Repatriierung bestehen Kontraindikationen, wenn zum Beispiel der Transport des Patienten eine größere Gefahr als die Behandlung im Ausand bedeutet. Beispiele sind schwerbrandverletzte Patienten, katecholaminpflichtige Schockpatienten, die sich lagerunsabhängig verschlechtern oder auch hämodialysepflichtige Intensivpatienten u.a.. Auch bei beatmeten Patienten ist eine medizinische Risiokoabwägung zu treffen.

Quelle: Beier M, Engel M, Zimmer B, Kostüm M, Küpper T, Seideburg J. Repatriierung von Patienten. In: Moderne Flugmedizin. Hrsg: Siedenburg J, Küpper T. Genter Verlag 2015

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